Grundsätzlich kennt die DSGVO eine Ausnahme für Datenverarbeitungen durch Privatpersonen ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten. Sobald jedoch ein Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird, findet die DSGVO vollumfänglich Anwendung
quelle: https://www.wko.at/service/unternehmens ... aq.html#17
aber egal, wir werden die datenschutzerklärung sowieso auch bei gesperrten foren anzeigen lassen.