ernie17 hat geschrieben:Und wenn Youtube solcherlei Videos der Öffentlichkeit als Nicht-Rechteinhaber bereitstellen darf, warum sollte man das nicht auch selbst können?
Hier liegt IMO ein Knackpunkt. Youtube stellt über ihre Nutzer diese Videos der Öffentlichkeit zur Verfügung. Ob sie es dürfen (im Sinn von die notwendigen Rechte dafür haben) bezweifle (nicht nur) ich stark. Da Youtube vermutlich problemloser Anwälte mit Klagen beschäftigen kann als ich als Einzelperson, wird für mich als Admin schon die Frage interessant, inwieweit ich im Fall des Falles bei einem urheberrechtlich problematischen Fall einer Verlinkung bzw. Einbettung eines Musikclips o.ä. (bei Youtube gespeichert) mit drin hänge.
Man sollte erfahrungsgemäß Rechtssprechung in Internetfragen nicht zwingend nach Logik beurteilen, aber es wäre IMO ziemlich widersinnig, wenn mich "Interessenvertreter" XY als Admin eines Forums abmahnen kann, weil ich einen Liedtext der Gruppe XYZ veröffentlicht (lassen) habe, aber er das nicht tut (tun kann), wenn ich nicht nur den Liedtext, sondern gleich den ganzen Videoclip im Forum stehen (lassen) habe.
Hier liegt für mich das Verständnisproblem und die Hauptfrage mit dem Einbinden von Youtube-Clips.
Chrissy



