von Stevie00 » 11.09.2008, 00:03
Also, mal klar ausgedrückt : Unter den Begriff "Pornografie" fällt nicht nur die bildliche Darstellung von sexuellem Geschehen, sondern auch auch Töne sprich, ne Tonaufnahme von einem sexuellen Geschehen. Auch wenn ein Sexualakt / sexuelle Handlungen in Schriftform dargestellt werden, ist das Pornografie. Diese Inhalte sind Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich zu machen ! Du solltest absolut sicherstellen, dass Niemand unter 18 Jahren Zugriff auf diese Inhalte hat. Um Dich rechtlich abzusichern müsstest Du ein System einrichten, das rechtlich anerkannt ist, eine Altersverifikation vorzunehmen. Diese Systeme sind aber weder für den Betreiber der Inhalte noch für den Nutzer umsonst, sie kosten Geld. Wie willst Du sicher sein, nach der Anmeldung eines Users, dass beispielsweise "Babsi, 27 Jahre aus Hamburg..." nich in Wirklichkeit Peter,15 aus Wernigerode is ???
Heikel ist das Thema ansich ja schon, aber, wenn es, wie Du in Deinem Beispiel beschrieben hast, auch noch mit fiktiven strafbaren Handlungen ( --> "inszenierte Entführung" ) verknüpft wird, ist es echt heikel dann.
Das Gespräch über eine fiktive, inszenierte Entführung könnte unter Umständen als Anleitung zu einer Straftat gesehen werden ! Was man auch wissen sollte : Das Vortäuschen einer Straftat ist ansich strafbar und darüber hinaus kann eine vorgetäuschte Straftat durchaus wie eine echte Straftat behandelt weden mit allen Konsequenzen ! Sehr heikles Thema also ! Als Beispiel : Das "Entführen" der Braut in oder vor der Hochzeitsnacht, wie es in einigen Gegenden Brauchtum ist. Wäre in einem solchen die Braut, sagen wir mal, mies drauf, könnte sie Anzeige erstatten und Polizei & zuständige Staatsanwaltschaft müssten dies dann verfolgen.