Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass selbstgestrickte Altersprüfungssysteme à la
[Name nach Androhung von massiven rechtlichen Schritten entfernt] den rechtlichen Anforderungen in Deutschland in keinster Weise genügen. Das ergibt sich aus §§ 4 und 24 JMStV und der aktuellen Rechtsprechung, welche eine "effektive Barriere" für den Zugang durch Jugendliche fordert. Zuständig für die Bewertung von Altersprüfungssystemen ist die Kommission für Jugendmedienschutz.
Die zugelassenen Systeme basieren alle auf dem Prinzip, dass zur grundsätzlichen Freischaltung einmal eine persönliche Kontrolle der Identität und des Alters erfolgt und danach für jeden Anmeldevorgang eine zusätzliche Identifizierung (auch
Authentifizierung genannt), damit sichergestellt ist, dass es sich auch tatsächlich um die geprüfte Person handelt. Das Userpasswort allein reicht nicht aus, denn es könnte ausgespäht oder weitergegeben werden. Also verwenden die zertifizierten AVS-Systeme allesamt Verfahren, die dem Online-Banking oder Pay-TV-Decodern ähneln, also entweder mit zusätzlichen PINs und/oder Zusatzgeräten wie SIM-Kartenleser etc. die an den Rechner angeschlossen werden.
Ansonsten drohen Abmahnungen und Bußgelder.
Zusätzlich ist eine strafrechtliche Verantwortbarkeit auch dann gegeben, wenn noch kein Jugendlicher tatsächlichen Zugang zu diesen Inhalten hatte. § 184d (bis vor einem Jahr noch § 184c) StGB ist wie folgt gefasst:
http://dejure.org/gesetze/StGB/184d.html Dieser Paragraph ist analog wie die Bestimmungen im JMStV auszulegen und er sollte zur Pflichtlektüre eines jeden Forenbetreibers werden.
Die Rechtslage sollte in anderen EU-Ländern ähnlich sein. Lediglich die gesetzlichen Anforderungen an eine Altersprüfung sind in den anderen Ländern geringer als in Deutschland.
Etwaige Jugendschutz- und Filterprogramme sind im Falle von pornografischen Inhalten aus rechtlicher Sicht als alleinige Maßnahme nicht zulässig, ebenso wenig Verfahren, die auf der Übertragung einer Kopie oder auch nur der Nummer eines Personalausweises beruhen. Daher sollte sich niemand auf leichtfertige Ratschläge wie "Foto mit Ausweis passt schon" verlassen.
Weitere Informationen hier:
http://www.kjm-online.de/ und über den Link zum StGB können einschlägige Urteile abgerufen werden. Hier noch ein interessanter Aufsatz:
http://www.jugendschutz.net/pdf/mmr_avs.pdf