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F R O N T e.V. - Bund der Demokraten

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F R O N T e.V. - Bund der Demokraten

Beitragvon Markus Giersch » 31.12.2007, 13:11

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- Name: F R O N T e.V. - Bund der Demokraten
- Link: http://www.FRONT-Forum.de

Besondere Features des Forums:
- Alle Parteien Deutschlands Online: http://www.iphpbb.com/forum/30584512nx5 ... teien-f42/
- Kostenlose Jobangebote: http://www.iphpbb.com/forum/30584512nx5 ... bote-f152/
- Grundgesetz Online: http://www.iphpbb.com/forum/30584512nx5 ... z-gg-f114/
- Bundesregierung Online: http://www.iphpbb.com/forum/30584512nx5 ... rung-f134/
- Bundesministerien Online: http://www.iphpbb.com/forum/30584512nx5 ... rien-f133/
- Geschichtslexikon (noch in arbeit): http://www.iphpbb.com/forum/30584512nx5 ... chte-f111/

- Beschreibung:

Diese ist die Internetpräsenz des F R O N T Vereins. Unser FRONT e.V. ist eine unabhängige Plattform, die etwas gegen das wachsende soziale Elend haben und es ändern wollen. Wir sind gerne bereit mit anderen zusammenzuarbeiten, haben aber unseren eigenen Kopf. Der Front Verein soll solidarisch, ehrlich, friedfertig und engagiert sein. Wir reden erstmal mit allen Leuten, haben aber auch unsere Prinzipien:
- wir unterstützen keine Gewalt und keinen Terrorismus
- wir unterstützen keine Organisationen, die Intoleranz oder Hass gegen andere Menschen predigen

Wir sind auch eine Plattform für noch nicht politisch Interessierte, eine Plattform gegen Menschenrechtsverletzungen, eine Plattform gegen Verfassungsverstöße, eine Plattform für unzensierte Medieninformation, eine Plattform für globale und lokale Bürgerbewegungen, eine Plattform für Ankündigungen zu Aktionen von Vereinen, Parteien und Bergerbewegungen, eine Plattform für die internationale Kommunikation aller Menschen sein. Diese Liste lässt sich unendlich fortführen.

- Unser Programm:

F R O N T
* Einigkeit * Recht * Freiheit * Gleichheit * Brüderlichkeit *


PROGRAMM DES FRONT VEREINS
1.
Wir fordern die Gleichstellung aller in Deutschland lebenden Bürger/Bürgerinnen und Einwohner/Einwohnerinnen auf Grund des Selbstbestimmungsrechts eines jeden Menschen zu einer gemeinsamen Staatsbürgerschaft.

2.
Wir fordern von anderen Nationen die Gleichberechtigung Deutschlands, im Gegenzug sind andere Nationen auch von uns Gleichberechtigt zu behandeln. Aufhebung der Reperationszahlungen an Unbeteiligte / nicht Betroffene.

3.
Wir fordern Land und Boden (Gewerbeflächen im innerdeutschen Raum die seit mindestens einem Jahr ungenutzt sind, sind zum Gemeinwohl zu verstaatlichen) zur Ernährung unserer Staatsbürger/Staatsbürgerinnen. Bei eventuellen Bevölkerungsüberschuss und ertragsarmen Ernten die einen Engpass bei der Ernährung unserer Staatsbürger/Staatsbürgerinnen hervorrufen könnten, sind im voraus Staatsverträge mit anderen Nationen abzuschliesen die diesen Engpass überwinden lassen.

4.
Staatsbürger/Staatsbürgerin kann nur sein, wer in Deutschland registriert und wohnhaft ist. Auf Konfession ist keine Rücksicht zu nehmen. Staatsbürger/Staatsbürgerin kann nicht sein, wer nicht in Deutschland registriert und wohnhaft ist.

5.
Wer nicht Staatsbürger/Staatsbürgerin ist, hat sich genauso an Recht und Ordnung zu halten wie die Staatsbürger/Staatsbürgerinnen. Bei Verstößen gegen das hier geltende Recht ist der/die Beschuldigte ohne Rücksichtsnahme seiner Herkunft nach diesem Recht zu bestrafen.

6.
Das Recht, über Führung und Gesetze des Staates zu bestimmen, darf nur dem/der Staatsbürger/Staatsbürgerinnen zustehen. Daher fordern wir, daß jedes öffentliche Amt, gleichgültig welcher Art, gleich ob im Bund, Land oder Gemeinde, nur durch Staatsbürger/Staatsbürgerinnen bekleidet werden darf. Wir bekämpfen die korrumpierende Parlamentswirtschaft einer Stellenbesetzung ohne Rücksichten auf Charakter, Fähigkeiten und Parteigesichtspunkten. Bei nachgewiesener Korruption oder Väternwirtschaft eines/einer Beschuldigten, ist ein Lebenslanges Ausübungsverbot öffentlicher Ämter auszusprechen. Die Aufwandsentschädigung für ein öffentliches Amt darf den durchschnittlichen Nettolohn eines/einer Staatsbürger/Staatsbürgerin nicht überschreiten.

7.
Wir fordern, dass sich der Staat verpflichtet, in erster Linie für Erwerbs- und Lebensmöglichkeit der Staatsbürger/innen zu sorgen. Wenn es nicht möglich ist die Gesamtbevölkerung des Staates zu ernähren, so ist die Regierung verpflichtet geschlossen zurück zu treten.

8.
Gestrichen

9.
Jeder/jede Staatsbürger/Staatsbürgerin hat die gleichen Rechte und Pflichten.

10.
Pflicht jedes Staatsbürgers ist es, wöchentlich maximal 35 Stunden für geistige oder körperliche Arbeit zur Verfügung zu stellen. Sollte die Zeit nicht beansprucht werden, hat der Staat für das Einkommen des/der Staatsbürgers/Staatsbürgerin zu sorgen. Die Tätigkeit des einzelnen darf nicht gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen, sondern muß im Rahmen des Gesamten und zum Nutzen aller erfolgen. Daher fordern wir:

11.
Einführung eines Mindestlohns und einer Gehaltsobergrenze, Einführung einer Gewinnobergrenze für Kapitalgesellschaften.

12.
Im Hinblick auf die ungeheuren Opfer an Gut und Blut, die jeder Krieg von jedem Volke erfordert, fordern wir, das keine Kriege gegen eine Nation oder ein Volk zur Bereicherung oder Ernährung geführt werden darf.

13.
Wir fordern die Verstaatlichung aller Unternehmen die dem Gemeinwohl dienen oder Hoheitliche Aufgaben ausüben (z.B. Gesundheitssystem, Agentur für Arbeit und Jobcenter, Schulsystem usw.).

14.
Wir fordern Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter in Kapitalgesellschaften.

15.
Wir fordern eine gesicherte staatliche Altersversorgung.

16.
Wir fordern die staatliche Unterstützung für einen gesunden Mittelstandes und seiner Erhaltung, schärfste Berücksichtigung aller kleinen Gewerbebetreibenden bei Lieferung an den Staat, die Länder oder Gemeinden. Aufträge an Kapitalgesellschaften oder Unternehmen die nicht Ihren Firmensitz in Deutschland haben sind nicht zulässig, es sei denn, es gibt kein Gewerbe welches das erforderte Produkt liefern kann.

17.
Wir fordern eine unseren nationalen Bedürfnissen angepaßte Bodenreform, Schaffung eines Gesetzes zur unentgeltlichen Enteignung von Boden für gemeinnützige Zwecke. Abschaffung des Bodenzinses und Verhinderung jeder Bodenspekulation.

18.
Wir fordern den Rücksichtslosen Kampf gegen diejenigen, die durch ihre Tätigkeit das Gemeininteresse schädigen. Bei nachgewiesener Schuld als "treibende Kraft" eines/einer Bürgers/Bürgerin ist ein lebenslanges Ausübungsverbot für Führungspositionen auszusprechen.

19.
Wir fordern ein Gesetz das die Kapitalistischen Weltordnung bedingungslos der Menschenrechte unterordnet.

20.
Um jedem fähigen und fleißigen Staatsbürger/Staatsbürgerin das Erreichen höherer Bildung und damit das Einrücken in führende Stellung zu ermöglichen, hat der Staat für einen gründlichen Ausbau unseres gesamten Staatsbildungswesens Sorge zu tragen. Die Lehrpläne aller Bildungsanstalten sind den Erfordernissen des praktischen Lebens anzupassen. Das Erfassen des Staatsgedankens muß bereits mit dem Beginn des Verständnisses durch die Schule (Staatsbürgerkunde) erzielt werden. Wir fordern die Ausbildung besonders veranlagter Kinder armer Eltern ohne Rücksicht auf deren Stand oder Beruf auf Staatskosten.

21.
Der Staat hat für die Hebung der Gesundheit der Staatsbürger/Staatsbürgerinnen zu sorgen durch den Schutz der Mutter und des Kindes, durch Verbot der Jugendarbeit, durch Herbeiführung der körperlichen Ertüchtigung mittels gesetzlicher Festlegung einer Turn- und Sportpflicht (mit geregelten Ausnahmefällen), durch größte Unterstützung aller sich mit körperlicher Jugendausbildung beschäftigenden Vereine.

22.
Wir fordern die Abschaffung des freiwilligen Dienstes an der Waffe und die Bildung einer Berufsarmee die ausschlieslich der Landesverteidigung zu dienen hat.

23.
Wir fordern den gesetzlichen Kampf gegen die bewußte politische Lüge und ihre Verbreitung durch die Presse. Um die Schaffung einer deutschen Presse zu ermöglichen, fordern wir, daß:
a. sämtliche Schriftleiter und Mitarbeiter von Zeitungen, die in deutscher Sprache erscheinen, Regestriert sein müssen,
b. nichtdeutsche Zeitungen zu ihrem Erscheinen der ausdrücklichen Genehmigung des Staates bedürfen. Sie müssen auch in deutscher Sprache übersetzt werden,
c. die Beeinflussung durch finanzielle Beteiligung an in Deutschland erscheinenden Zeitungen sind gesetzlich zu unterbinden, als Strafe für Übertretungen kann die Schließung eines solchen Zeitungsbetriebes sowie die sofortige Bestrafung der daran beteiligten Personen ohne Rücksicht auf die Staatszugehörigkeit nach dem hier geltenden Recht erfolgen,
d. die heutigen gesetzlichen Regelungen eingehalten und nicht weiter gelockert werden.

24.
Wir fordern die Freiheit aller religiösen Bekenntnisse im Staat, soweit sie nicht dessen Bestand gefährden oder gegen das Sittlichkeits- und Moralgefühl der Bürger und Bürgerinnen verstoßen. Staat und Kirche sind zu trennen, sollte sich hier Bereiche tangieren hat der Staat eine Entscheidung durch seine Gerichte zu erwirken. Das Urteil ist bindend und berücksichtigt keine religiösen Aspekte. Gemeinnutz vor Eigennutz.

25.
Zur Durchführung alles dessen fordern wir: Die Schaffung einer starken Zentralgewalt des Staates. Unbedingte Autorität des politischen Zentralparlaments über die gesamte Nation und seine Organisationen im allgemeinen. Die Bildung von Stände- und Berufskammern zur Durchführung der vom Staat erlassenen Rahmengesetze in den einzelnen Bundesländern.Die Mandatsträger/innen und Staatsbedienstete versprechen, wenn nötig unter Einsatz des eigenen Lebens für die Durchführung der vorstehenden Punkte rücksichtslos einzutreten.

Alle Macht geht von den Staatsbürgern/Staatsbürgerinnen aus.
Alle Mandate, Minister und Präsidenten sind direkt von den Staatsbürger/Staatsbürgerinnen zu wählen.
Der Bürgerentscheid ist einzuführen.
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist durch einen Bürgerentscheid abzustimmen.


- Satzung:


§ 1 NAME UND SITZ

(1) Der Verein führt den Namen: FRONT VEREIN / Front Frankfurt - Gesellschaftsanalyse und Politische Bildung e. V. (nachfolgend -FV/FF- genannt).
(2) Die -FV/FF- hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.
(3) Die -FV/FF- setzt sich zum Ziel, die Verbesserung der heutigen Gesellschaft voran zu führen.
(4) Das Tätigkeitsgebiet des Front e.V. ist die Bundesrepublik Deutschland.
(5) Der Front Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter VR 13763 eingetragen.

§ 2 MITGLIEDSCHAFT

(1) Mitglied der -FV/FF- kann jede natürliche Person sein, die das 14.Lebensjahr vollendet hat, die das Grundsatzprogramm und die Satzung anerkennt und bereit ist die Programmgrundsätze der -FV/FF- zu fördern und zu vertreten.
(2) Mitglied kann nicht sein, wer einer Organisation angehört, deren Ziele die politische Handlungsunfähigkeit und Kriminalisierung des Front Vereins sind. Die Feststellung der Unvereinbarkeit trifft der Vereinsvorstand in einer Abstimmung und bedarf der einfachen Mehrheit. Das Ergebnis und die Beweggründe des Vorstands sind zu veröffentlichen. Mitglied kann ebenfalls nicht sein, wer menschenverachtendes, wer diskriminierendes, wer rassistisches, antisemitisches und/oder antidemokratisches Gedankengut verbreitet. Als Grundlage gilt die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

§ 3 AUFNAHME VON MITGLIEDERN

(1) Die Aufnahme erfolgt über eine registrierte Anmeldung im Internet Portal mit bürgerlichen Namen oder per Postweg.
(2) Gegen Annahme oder die Zurückweisung eines Aufnahmeantrages kann bis auf weiteres bei dem Vereinsvorstand Einspruch eingelegt werden. Dieser ist an einer Abstimmung im Internetportal mit einfachen Mehrheit aller Teilnehmenden Mitglieder gebunden.
(3) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bestätigung der Anmeldung im Internetportal oder mit der schriftlichen Bestätigung auf dem Postweg.
(4) Der Front Verein führt eine zentrale Mitgliederdatei. Teile dieser Zentrale Mitgliederdatei sind für alle Mitglieder im Forum einsehbar, jedoch Freiwillig. Alle Daten die auf dem Schriftverkehr ausgetauscht werden, dürfen nur vom Vorstand eingesehen werden und bedürfen einer schriftlichen Genehmigung des Betroffenen. Diese Daten dürfen nicht weiter gegeben werden.

§ 4 BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT

(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
(2) Der Austritt aus dem Front Verein ist jederzeit zulässig. Er erfolgt durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vortstand oder durch die eigene Löschung des Accounts im Internetportal.

§ 5 RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER

(1) Jedes Mitglied hat das Recht an Veranstaltungen, Wahlen, Abstimmungen und Arbeitskreisen im Rahmen der Gesetze teilzunehmen und seine Rede, Antrags- und Vorschlagsrechte uneingeschränkt auszuüben. Jedes Mitglied hat das Recht, an der Willensbildung des Front Vereins mitzuwirken. Vor jeder Beschlussfassung hat er es das Recht, Fragen zu stellen und die eigene Meinung zur anstehenden Entscheidung vorzutragen.
(2) Jedes Mitglied hat die Pflicht, die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse der Vollversammlung als Mehrheitsentscheidung anzuerkennen. Die Beschlüsse können durch eine einfache Mehrheit in einer Abstimmung durch den Vorstand revidiert werden. Die Abstimmungsergebnisse und Beweggründe der einzelnen Vorstandsmitglieder sind zu veröffentlichen.
(3) MandatsträgerInnen von anderen Parteien innerhalb der -FV/FF- können nicht zu einheitlicher Stimmabgabe (Fraktionszwang) verpflichtet werden, sollte jedoch darüber innerhalb des Front Vereins abgestimmt worden sein und der/die MandatsträgerInen anders entschieden haben, droht der Ausschluss aus der -FV/FF-. Der Ausschluss wird durch eine einfache Mehrheit in einer Abstimmung durch den Vorstand festgestellt. Die Abstimmungergebnise und Beweggründe der einzelnen Vorstandsmitglieder sind zu veröffentlichen. In dem Internetforum des Front Vereins wird über die Arbeit und die getroffenen Entscheidungen der Mitglieder des Front Vereins informiert, dies ist öffentlich zugänglich. Dies ist auch auf schriftlichen Verkehr möglich, die Kosten trägt der Empfänger. Die Informationen sind stets auf dem aktuellsten Stand zu halten.
(4) MandatsträgerInnen im Europaparlament, im Deutschen Bundestag und den Landesparlamenten sowie InhaberInnen von Regierungsämtern auf Bundesebene und Landesebene anderer Parteien leisten wie jedes andere Mitglied keine Mitgliedsbeiträge, dies hat nur auf freiwilliger Basis zu geschehen.

§ 6 ORDNUNGSMASSNAHMEN

(1) Der Ausschluss aus dem Front Verein ist die einzige Ordnungsmaßnahme.

§ 7 GLIEDERUNG

(1) Der Front Verein gliedert sich in einen Bundesverband mit Landesverbänden. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Bundeslandes gibt es nur einen Landesverband.
(2) Landesverbände untergliedern sich nach Interessengruppen und nach Wunsch der Mitglieder.
(3) Landes- und untergeordneten Vereinigungen führen den Namen Front Verein (-FV-) und einen Zusatz der durch die angehörigen Mitglieder bestimmt wird.
(4) Die Landesverbände und Vereinigungen regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen, soweit die Satzung der nächst höheren Gebietsvereinigung hierüber keine Vorschriften enthält. Diese müssen mit dem Parteiengesetz, dieser Satzung und den Grundsätzen und Zielen des Front Vereins übereinstimmen. Diese Übereinstimmung überprüft der Vorstand der -FV/FF-.

§ 8 ORGANE DES VEREINS

Vortstand,Mitgliederversammlung und Ortsgruppen
(1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand kann aus mehreren Personen bestehen. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang seiner Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.
Der Vorstand wird alle 5 Jahre mit der einfachen Mehrheit in der Vollversammlung neu gewählt. Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen und erweitert sich wie folgend: 10 Mitglieder/3Vorstände; 100/4; 1.000/5; 10.000/6; 100.000/7; usw.
Der Vorstand hat nicht das recht die Satzung und das Programm eigenmächtig zu ändern.
Der Vorstand beruft die Vollversammlung unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 14 Tagen mit Angabe der Tagesordnung schrifftlich ein.
Der Vorstand wählt für seine Legislaturperiode einen Kassenwart.
Der Vorstand koordiniert die öffentlichen Aktivitäten des Vereins
(2) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins.Sie kann beschlüsse aller Art fassen, die die Arbeit und Ausrichtung von dem FRONT VEREIN betreffen.
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt.
Die Mitgliederversammlung muss innerhalb eines Monats einberufen werden, wenn mindesten 1/10 der Mitglieder dies schrifftlich beim Vorstand beantragen.
Sie ist beschlussfähig wenn zu Ihr ordnungsgemäß einberufen wurde
Sie beschließt über die Änderung der Satzung und des Programms.
Zur Änderung der Satzung oder des Programms bedarf es einer 2/3 Stimmenmehrheit aller anwesenden Mitglieder in der Mitgliederversammlung. Eine Abstimmung per Brief oder E-mail ist möglich.
Die Mitgliederversammlung ist das einzigste Organ, welches Änderungen an der Satzung und Programm nach der erforderlichen Stimmenmehrheit vornehmen darf.
(3) Die Ortsgruppen vertreten die -FV/FF- vor Ort.
Jede Ortsgruppe strukturiert und organisiert sich eigenständig.
Die Ortsgruppen entscheiden über Ihre Tätigkeit und lokale Angelegenheiten selbst durch Mitgliederversammlungen und Abstimmungen.
Jedes Mitglied kann sich einer Ortsgruppe seiner Wahl anschliesen, über die Aufnahme entscheidet die Ortsgruppe selbstständig. Jedes Mitglied hat nur ein Stimmrecht.
Die Ortsgruppe kann sich einen Vorstand wählen oder definierte Aufgaben an einzelne Ihrer Mitglieder übertragen. Sofern eine Ortsgruppe über ein Budget verfügt handelt und haftet Sie auf eigene Gefahr. Ortsgruppen mit einem Budget haben einen Kassenwart durch den Vorstand, der in der Mitgliederversammlung gewählt wurde, zu bestimmen.
(4) Der Geschäftsvorstand ist für die geschäftlichen Aufgabengebiete zuständig.
Alle Ausgaben des Vereins sind müssen durch den Geschäftsvorstand bestätigt und protokoliert werden.
(5) Die Pressesprecher sind das Organ des Vereins, das die Öffentlichkeitsarbeit ausübt.
Alle informationen die den Verein betreffen, dürfen nur durch den Pressesprecher heraus gegeben werden. Es ist zu protokolieren, an wen welche Informationen heraus gegeben werden.
(6) Die Schriftführer sind das Organ des Vereins, das für die Ordnungsmässige protokolierung über die Tätigkeit des Vereins zuständig ist. Beurkundung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, Protokollbuch und Niederschrift sind vom Schriftführer zu unterschreiben.

§ 9 Auflösung

(1) Über die Auflösung oder Verschmelzung des Front Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit, sie kann nicht Gegenstand eines Dringlichkeitsantrags sein. Dieser Beschluß bedarf der Bestätigung durch eine Urabstimmung der Mitglieder. Die Mitgliedsversammlung beschließt über das Verfahren zur Durchführung einer solchen Urabstimmung. Der Beschluß gilt nach dem Ergebnis als bestätigt, geändert oder aufgehoben. Der Vereinsvorstand kann diese Entscheidung mit einer 2/3 Mehrheit ablehnen. Über die Verwendung eventuell verbleibenden Vermögens entscheidet die Mitgliedsversammlung.
Markus Giersch
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Registriert: 18.06.2007, 22:26
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