So wird man bei Rüdiger nichts zu meckern haben, weil er unter 18-Jährige aufgrund der erotischen Inhalte ausschließt.
Dazu bin ich nach deutschem Recht sogar gezwungen. Inhalte, die dem Jugendschutz widersprechen, dürfen nicht öffentlich für jedem zugänglich ins Netz gestellt werden.